Elementarschäden - Aktuelle Unwetter zerstören Eigentum in Milliardenhöhe

Elementarschäden - Aktuelle Unwetter zerstören Eigentum in Milliardenhöhe

von Norman Wiesner

Aktuelle Unwetter zerstören Eigentum in Milliardenhöhe

Vollgelaufene Keller, anschwellende Flüsse, durchweichte Dämme, zerstörte Autos: Starkregen wie in Niedersachsen, Berlin und anderen Regionen sowie Hagelunwetter haben in den letzten Tagen Spuren der Verwüstung hinterlassen. Die Branche - in der etwa 130 Anbieter von Wohngebäudeversicherungen vertreten sind - geht von einer Zunahme von Stürmen und punktuell auftretendem Hochwasser in immer kürzeren Abständen aus.

Die jüngsten Hochwasser-Katastrophen sollte jeder Eigenheimbesitzer und Mieter zum Anlass nehmen, selbst für den Ernstfall vorzusorgen. Sonst droht der finanzielle Ruin.

Der Staat zieht sich aus der finanziellen Soforthilfe zurück

Es war nur eine kleine Meldung am Rande - doch ihre Tragweite ist enorm: Der Staat wird ab 2019 keine finanzielle Unterstützung mehr für Geschädigte von Naturkatastrophen auszahlen. Ein Beschluss der Ministerpräsidenten der Bundesländer vom 01. Juni 2017 sieht vor, staatliche finanzielle Soforthilfen nur noch Betroffenen zuzugestehen, die sich nachweislich erfolglos bemüht haben, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Nur sie deckt Schäden durch Naturereignisse ab. Entgegen der landläufigen Meinung sind 99 Prozent aller GebÃäde ohne Probleme gegen Elementarschäden wie Hochwasser versicherbar.

Kein Versicherungsschutz und falsche Einschätzung

60 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland sind nicht gegen Hochwasser und Überschwemmung versichert. Das sind knapp 11 Millionen Häuser, deren Hausbesitzer denken, weit ab von Hochwasser-Risikogebieten zu wohnen und keiner Gefahr ausgesetzt zu sein. Hochwasserstatistiken und Versicherungszahlen sprechen aber eine ganz andere Sprache. Inzwischen drohen auch weit ab von Gewässern Überschwemmungen, verursacht durch teilweise verheerende regionale Starkregen.

Viele denken fälschlicherweise, versichert zu sein

Dabei ist das falsche Sicherheitsgefühl noch nicht das ganze Problem, sondern auch eine weitverbreitete Unwissenheit über den eigenen Versicherungsschutz: 93 Prozent der Hausbesitzer glauben, durch ihre Wohngebäudeversicherung gegen Hochwasser versichert zu sein - fälschlicherweise!

Schäden durch Überschwemmung, verursacht durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau, sind erst mit der Erweiterung Naturgefahren bzw. Elementarschadenversicherung versichert. Betroffene merken oft erst im Schadensfall, dass sie gegen die Naturkatastrophen nicht versichert sind.

Wohngebäude-, Elementarschaden- und Hausratversicherung: umfassender Schutz für das Eigenheim oder die Wohnung

Die drei Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum sollte jeder Hauseigentümer bzw. auch Mieter kennen und im besten Fall auch abgeschlossen haben.

Was die Wohngebäudeversicherung absichert

Eine Wohngebäudeversicherung stellt einen Basis-Schutz für das Eigenheim dar. Sie ist ein Muss für jeden Immobilienbesitzer. Sie versichert das Eigentum gegen Schäden durch:

Beachten Sie: Die Versicherung gegen Überschwemmungsschäden durch Naturereignisse ist in einer einfachen Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. In einem solchen Fall gibt es nur dann Geld von der Versicherung, wenn eine Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) mit zum Versicherungsschutz gehört.

Wichtiger Zusatz Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung. Hauseigentümer können sie nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abschließen. Die Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Sie kommt für Schäden auf, verursacht durch

- Starkregen, Überschwemmung und Rückstau

- Hochwasser

- Schneedruck

- Lawinen und Erdrutsche

- Erdsenkung

- Erdbeben

- Vulkanausbruch

Das versichert die Hausratversicherung

Weder die Wohngebäude- noch die Elementarschadenversicherung kommen für bewegliches Eigentum im Haus oder in der Wohnung, wie Möbel und Teppiche, Elektrogeräte oder Haushaltsgeräte, auf. Dafür braucht es eine Hausratversicherung.

Der Standardschutz umfasst Schäden am Hausrat durch

- Feuer

- Blitzschlag, Explosion oder Implosion

- Einbruch und Diebstahl

- Sturm und Hagel

- Leitungswasser

- Überspannung

Erweitert werden kann der Versicherungsschutz um die Elemente Schutz vor

- Glasbruch

- Fahrraddiebstahl

- Schäden am Hausrat durch Starkregen, Ãœberschwemmung und Rückstau

Was Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung leisten

Die Versicherungen übernehmen im Schadensfall die Reparaturen am und im Haus oder die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes. Falls eine Sanierung nicht mehr möglich ist, kommt die Versicherung auch für den Abriss des Gebäudes und den Bau eines gleichwertigen Hauses auf.

Wer zahlt, wenn das Auto durch ein Naturereignis Schaden nimmt?

Wer sein Auto gegen Unwetterschäden absichern will, muss eine Teilkaskoversicherung abschließen. Sie übernimmt die Schäden durch Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Die Versicherung zahlt die Kosten für die Reparatur, bei einem Totalschaden erstattet die Teilkasko den Zeitwert des Autos. Der Versicherungsnehmer trägt aber immer die vereinbarte Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist: Parkt das Auto in einem Gefahrengebiet, muss der Fahrzeughalter zum Beispiel auf Hochwasserwarnungen reagieren. Fahren Sie Ihren Wagen nicht rechtzeitig weg, gilt dies als grob fahrlässiges Verhalten und die Versicherung kann ihre Leistungen kürzen.

Verhalten im Schadensfall - Was ist zu tun?

Schnellstmögliche Schadensmeldung: Informieren sie umgehend alle Versicherungen, die möglicherweise für den Schaden aufkommen. Eine detaillierte Schadensbeschreibung können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.

Schätzen Sie Ihr Eigentum vor Folgeschäden. Beispiel: Decken Sie offene Stellen am Gebäude durch Planen ab, um weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern. Ansonsten kann die Versicherung die Übernahme später entstandener Schäden verweigern.

Schaden begrenzen! Sie sind dazu verpflichtet, alles was möglich und zumutbar ist, zu unternehmen, um den Schaden an Hausrat und Gebäude so klein wie möglich zu halten.

Beweislage sichern: Wenn möglich lassen Sie die Schadensstelle bis zur Besichtigung durch den Versicherer unverändert. Ist dies nicht möglich, fotografieren Sie den Schaden.

Reparaturen und Neuerwerb mit Versicherung klären. Bevor Sie Schäden reparieren lassen oder Dinge neu anschaffen, besprechen Sie sich mit Ihrer Versicherung.

Versicherungsschutz prüfen. Lassen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. Vor allem bauliche Veränderungen wie der Ausbau des Dachbodens oder der Anbau eines Wintergartens, aber auch der Neuerwerb von teurem Hausrat sollten zu einer Aktualisierung der Versicherungsverträge führen.

Quelle: impuls.com/blog/aktuelle-unwetter-zerstoeren-eigentum-in-milliardenhoehe/

 

 

Zurück