AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Flemming Finanzgruppe widmet sich der Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken, Vermietung und Vermarktung von Hausimmobilien sowie Gewerbeimmobilien. Sie umfasst Nachweismakler- und Vermittlungsmaklertätigkeit. Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen allgemein anerkannten kaufmännischer Grundsätze und Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr unter Einhaltung der der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir als Makler verpflichtet sind. Wenn wir zusätzlich dem rechtgeschäftlichen Verkehr mit unserem Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde legen, so geschieht das in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleiches der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes.
1. ART DER TÄTIGKEIT/ANGEBOTE
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flemming-Finanzgruppe finden Anwendung auf alle Verträge bzgl. der Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken, der Vermietung und Vermarktung von Hausimmobilien, Gewerbeimmobilien und Grundstücksgleicher Rechte wie Z.B. Immobilienleasing und Erbbaurechte. Sie umfasst Nachweismakler- und Vermittlungsmaklertätigkeit sowie die Beschaffung von Hypothekendarlehen. Angaben in Exposés, Objektbeschreibungen oder Finanzierungsangeboten sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Preisänderungen, Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein rechtsverbindlicher Maklervertrag zwischen der Flemming-Finanzgruppe und Ihrem Kunden kommt zustande durch den förmlichen Vertragsabschluss oder durch schlüssiges Verhalten, wenn die Flemming-Finanzgruppe dem Kunden Exposés oder Objektbeschreibungen vorlegt und der Kunde diese entgegennimmt oder wenn die Flemming-Finanzgruppe Kontakte zwischen Verkäufern/Vermietern und Käufern/Mietern vermittelt. Mit dem Empfang von Exposés, Objektbeschreibungen oder anderer Angebote von Flemming-Immobilien gleich welcher Form wie z. B. per Post, E-Mail, Fax, Telefon oder Internet treten die AGBs in Kraft. Änderungen und Ergänzungen der Maklervereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung aller Beteiligten Personen.
3. VORKENNTNISSE DES ANGEBOTSEMPFÄNGERS
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen unter Offenlegung der Informationsquelle d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Unterlässt der Empfänger diese Pflicht, macht er sich Schadensersatzpflichtig im Sinne des pauschalen Ersatzes nachgewiesener Aufwendungen. Unterlässt er diese Anzeige und kommt es zu einem Vertragsabschluss über das im Angebot nachgewiesenen Objekt, so ist der Empfänger zur Zahlung der Provision verpflichtet.
4. VERTRAULICHKEIT/ INFORMATIONSWEITERGABE AN DRITTE
Alle Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für Sie-den jeweiligen Adressaten- bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Flemming-Immobilien nicht zulässig. Sollte durch unbefugte Weitergabe an Dritte, ein Vertragsabschluss mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande kommen, so steht der Flemming-Immobilien sofort die ortsübliche oder vereinbarte Provision zu. Der Weitergebende haftet für diese volle Provision. Weitere Schadenersatzansprüche unserseits bleiben vorbehalten. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später von Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnisse schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieses Anbieters zu verzichten.
5. PROVISIONSANSPRUCH/ PROVISION
Unser Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet wurde. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Unser Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des Hauptvertrages und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Ein entsprechender Maklervertrag gilt insoweit als von Anfang an stillschweigend geschlossen. Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein andere als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Maklertätigkeit geschlossen wird. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn eine der Hauptvertragsparteien nach dessen Abschluss von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen.
6. HÖHE DER PROVISION
Die Vermittlungs- oder Nachweisprovision und Zahlungsart für den Erwerb von Haus- und Grundbesitz ist einzelvertraglich festgehalten. Soweit nichts anderes einzelvertraglich festgehalten ist, beträgt sie 7,14% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision und Zahlungsart für die Vermietung von Wohnraum ist einzelvertraglich geregelt. Soweit nichts anderes einzelvertraglich festgehalten wurde, beträgt sie für den Besteller das 2,38-fache der Netto-Kaltmiete (inkl. 19% MwSt.) und ist verdient und zahlbar an die Flemming-Finanzgruppe nach Abschluss des Mietvertrages. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
7. TÄTIGWERDEN FÜR DEN ANDEREN VERTRAGSPARTNER/ DOPPELTÄTIGKEIT
Flemming-Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig uneingeschränkt tätig zu werden.
8. VERTRAGSVERHANDLUNG UND ABSCHLUSS
Flemming-Immobilien ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. VERTRAGSLAUFZEIT
Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegend bestimmte Zeit erteilt: diese beträgt längstens zwei Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt drei Monat, anderenfalls verlängert sich der Alleinauftrag um ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
10. AUFWANDSERSTATTUNG
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns zu Schadensersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen gegen Einzelnachweis. Ohne Nachweis kann der Makler 10 % der Provision als Aufwandersatz geltend machen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen niedrigeren oder der Makler einen höheren Aufwand nach. Ein vertragswidriges Verhalten liegt u.a. dann vor, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich mitteilt, dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandlos geworden ist. Unterlässt er dieses, so hat Flemming-Immobilien Anspruch auf zusätzlichen Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
11. NEBENABREDEN/ SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen und Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung aller Beteiligten Personen. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
12. VERBRAUCHERWIDERRUF
Maklerverträge im Fernabsatz und solche, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (Unternehmers) geschlossen wurden, können vom Verbraucher widerrufen werden. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das auf der Erläuterungsseite abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist.
13. FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
14. GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Flemming-Immobilien Stand 01/2016