Pedelec

Pedelec

von Norman Wiesner

Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären – aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren. Sind es derzeit überwiegend die „Silver Ager“, die diese bequeme Möglichkeit der Fortbewegung nutzen, entdecken zunehmend auch jüngere Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto. Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern? Auf den folgenden Seiten möchten wir gerne aufklären, was beachtet werden muss und welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt. Falls nach Durchsicht unserer Broschüre Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht damit uns zu kontaktieren. Wir nehmen uns wirklich sehr gerne Zeit für Ihre Fragen!

Ungebremster Megatrend

Pedelecs sind ein sehr schönes Beispiel dafür, dass gute Ideen immer wieder kommen. Denn das Fahrrad mit Hilfsmotor ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits 1896 kam das erste Modell dieser „Gattung“ auf den Markt, das nach seinen Erfindern den schönen Namen „Werner“ trug. Bis in die 1950er Jahre gehörten Fahrräder mit Hilfsmotor zum Stadt- bzw. Landbild. Dann wurden sie nach und nach von den Kleinkrafträdern (Moped, Motorroller, etc.) verdrängt. Als elektrisch betriebene Lifestyleräder erleben sie derzeit ihre Renaissance.

Pedelecs / E-Bikes

Was ist was?

Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten. Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Auch schnelle Pedelecs (sog. S Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen. Der Einfachheit halber sprechen wir bei beiden „großen Rädern“ im Weiteren nur von E-Bikes.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Verkehrsunfall

 Herr Meyer möchte sich ein Fahrrad mit Elektromotor kaufen. Er entscheidet sich für ein gebrauchtes Rad aus zweiter Hand, das er in einem Anzeigenportal entdeckt hat. Auf einer der ersten Fahrten gerät er durch eine Bodenwelle ins Schlingern und schrammt einen geparkten Pkw über die komplette Länge an. Die Fahrerin informiert auch gleich die Polizei, die den Schaden (geschätzt ca. 3.500 Euro) aufnimmt und dabei feststellt, dass es sich bei Herrn Meyers Rad um ein E-Bike mit einer (Motor-) Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelt, für das Versicherungspflicht besteht. Da er ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war, muss er nicht nur den verursachten Schaden aus eigener Tasche bezahlen, es wird auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzeröffnet.

Akkuschaden

Frau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut „leer gefahren“. Das war ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro.

Diebstahl

Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit dem E-Bike zum Bahnhof und von dort mit dem Zug zur Arbeit. Das Rad schließt er so lange ordentlich mit einer Kette an einem Fahrradständer ab. Als er eines Tage durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Ein neues kostet 2.000 Euro.

Unsere drei Schadenbeispiele können natürlich nur beispielhaft für die Fülle möglicher Schadensszenarien stehen. Wir glauben aber, sie zeigen bereits ganz gut auf, dass es bei Rädern mit Elektromotor ohne nötigen Versicherungsschutz einige Probleme geben kann – vermeidbare Probleme! Auf den Folgeseiten möchten wir auf jedes Thema eingehen, über das Sie sich Gedanken machen sollten, bevor Sie die erste Fahrt mit Ihrem neuen Bike antreten.

 Dieter Schütz  / pixelio.de

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