Staatliche Förderung

Staatliche Förderung

von Norman Wiesner

Von staatlicher Förderung profitieren

Schnell gerät man, wenn es um Vater Staat geht, ins Schimpfen. Steuern zu hoch, Straßen zu schlecht, alles wird teurer und überhaupt wissen „die da oben“ ja gar nicht mehr, wie das so ist hier unten bei uns. Natürlich läuft in keinem Land der Welt alles optimal, dafür sind viel zu viele Teilbereiche zu berücksichtigen – doch, und das wird gerne übersehen, der Staat kümmert sich auch um uns und versucht dabei zu helfen, dass wir wichtige Ziele erreichen können. Die Unterstützung kann natürlich am einfachsten in Form von Geld stattfinden. Dieses Geld wird einem natürlich auch nicht einfach so geschenkt. Immer gibt es klare Regeln, um eine Förderung entweder als direkte Zuzahlung oder aber als Steuervorteil (Rückerstattung bzw. geringere Steuerlast) zu erhalten. Einen Sonderfall stellen die verschiedenen Förderdarlehen dar, die im Bereich des Immobilienerwerbs und der Immobilienmodernisierung erhältlich sind. Hier findet die Förderung über einen extrem günstigen Zinssatz statt, der für die Darlehenssumme aufgerufen wird. Die Förderung ist hier also eher eine Kostenersparnis.

Um von der Förderung profitieren zu können, muss diese beantragt werden – sonst weiß ja niemand, dass Sie die Förderung haben möchten. Für die meisten Förderungen kann die Beantragung ganz bequem im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vorgenommen werden.

 

Die drei großen, wichtigen Ziele

Die staatliche Förderung findet nicht willkürlich statt. Reiner Konsum wird nur sehr selten im Rahmen von Konjunkturpaketen unterstützt (z. B. „Abwrackprämie“ für Gebrauchtwagen in 2009). In der Regel richtet sich Förderung an den drei großen Zielen aus, die ein Großteil der Bürger hat: Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienbesitz. Es sind also eher „klassische“ Themen, mit denen sich die staatliche Förderung bei „Otto Normalbürger“ befasst. Auf den folgenden Seiten möchten wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten vorstellen und ihre Besonderheiten aufzeigen. Sehen Sie uns bitte nach, dass wir hier in einem gewissen Rahmen bleiben müssen und nicht auf jedes Detail eingehen können. Gerne stehen wir für tiefergehende Fragen wie gewohnt als Ansprechpartner zur Verfügung. Zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren, wenn wir helfen können. Wir tun es gern!

Arbeitnehmersparzulage - Sparen mit staatlicher Unterstützung

Die meistbeantragte Förderung dürfte die Arbeitnehmersparzulage sein. Durch das Vermögensbildungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer, Beamte, Soldat und auch jeder Auszubildende Anspruch darauf, dass von seinem Einkommen bis zu 40 Euro monatlich als Vermögenswirksame Leistungen in einen dafür geeigneten Sparvertrag fließen. Viele Arbeitgeber bzw. Dienstherren beteiligen sich mit Zuzahlungen oder Komplettübernahme des Sparbetrags. In vielen Branchen ist die Zuzahlung auch im entsprechenden Tarifvertrag geregelt. Unabhängig davon, ob zugezahlt wird oder man alleine spart, sorgt die Arbeitnehmersparzulage dafür, dass es sich für jeden berechtigten Empfänger auf jeden Fall lohnt. Bis zu 20 % werden so als Förderung zugezahlt – und das in jedem Jahr, in dem eingezahlt wird! Mehr Unterstützung beim zweckungebundenen Sparen gibt es nicht. Prüfen Sie daher, ob Sie für diese Förderart in Frage kommen. Eine Förderung findet inzwischen nur noch dann statt, wenn entweder in einen Fondssparvertrag oder in einen Bausparvertrag investiert wird.

Das Wichtigste zur Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick

Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich jeder Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Soldat, Richter und ähnliche in arbeitnehmerartiger Beschäftigung

 

Ab welchem Mindestalter?                 

Ab vollendetem 16. Lebensjahr

Bis zu welchem Jahreseinkommen?  

Fondssparvertrag:

20.000 Euro bei Alleinstehenden

40.000 Euro bei Verheirateten

Bausparvertrag:

17.900 Euro bei Alleinstehenden

35.800 Euro bei Verheirateten

Welche Sparprodukte werden gefördert?

Fondssparvertrag, Bausparvertrag

Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?

Fondssparvertrag:                    20 % auf max. 400 Euro pro Jahr

Bausparvertrag:                        9 % auf max. 470 Euro pro Jahr

Wie wird die Förderung beantragt?

Über die Anlage VL im Rahmen der Einkommenssteuererklärung

Wie findet die Förderung statt?

Durch Überweisung aller Jahresförderungen am Ende    der Bindefrist (Mindestsparzeitraum) direkt in den Sparvertrag

Gibt es einen Mindestsparzeitraum?

Ja, erst nach Ablauf der Bindefrist von sieben Jahren wird die Förderung unverfallbar

Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?

Das Geld kann vollkommen frei eingesetzt werden (keine Zweckbindung)

FÖRDERUNG 9 bzw. 20 % auf 470 bzw. 400 €/Jahr

Wohnungsbauprämie – bis 25 ohne Zweckbindung

Auch die Wohnungsbauprämie zählt zu den beliebten Förderungen. Auch sie wird oft im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen beantragt, da sie auch mit einem deutlich höheren Einkommen zu haben ist, als die Arbeitnehmersparzulage. Wie der Name vermuten lässt, soll diese Förderform primär dabei helfen, eine Immobilie zu erwerben, zu modernisieren bzw. anderweitige wohnwirtschaftliche Aufwendungen zu meistern (z. B. Kauf einer neuen Küche). Seit 2009 wird die Förderung auch nur noch bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung gutgeschrieben. Eine der wenigen Ausnahmen besteht bei der ersten Verfügung über Sparguthaben bis zum 25. Lebensjahr. Hier kann das Geld für beliebige Zwecke eingesetzt werden.

Das Wichtigste zur Wohnungsbauprämie auf einen Blick    

Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich jeder Auszubildende, Arbeitnehmer,Beamte, Soldat, Richter und ähnliche in arbeitnehmerartigerBeschäftigung. Weiterhin Selbstständige,Erwerbslose, Privatiers,etc.

Ab welchem Mindestalter?

Ab vollendetem 16. Lebensjahr

Bis zu welchem Jahreseinkommen?

25.600 Euro bei Alleinstehenden

51.200 Euro bei Verheirateten

Welche Sparprodukte werden gefördert?

Bausparvertrag, Baugenossenschaftsanteile

Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?

8,8 % auf 512 Euro pro Jahr

Wie wird die Förderung beantragt?

Über den Antrag auf Wohnungsbauprämie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Das Formular wird alljährlich durch z. B. die Bausparkasse an Sie verschickt.

Wie findet die Förderung statt?

Durch Überweisung aller Jahresförderungen am Ende der Bindefrist (Mindestsparzeitraum) direkt in den Sparvertrag

Gibt es einen Mindestsparzeitraum?

Ja, erst nach Ablauf der Bindefrist von sieben Jahren wird die Förderung unverfallbar

Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?

Erst ab der zweiten Verfügung bzw. ab 25 über wohnunsbauprämiengefördertes Vertragsguthaben muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden

FÖRDERUNG 8,8 % auf max. 512 €/Jahr

Riesterförderung – Zuzahlung und Steuervorteil fürs Alter

Die „Riester-Rente“ ist vermutlich die bekannteste Form staatlich geförderten Alterssparens. Private Altersvorsorge ist dem Staat wichtig – nicht umsonst wird in jeder Renteninformation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nötig ist, selbst für den Ruhestand zu sparen. Die Riesterförderung besteht aus zwei Elementen. Der berechtigte Sparer erhält für sich selbst einen jährlichen Förderbetrag. Weiterhin auch für jedes noch kindergeldberechtigte Kind. Auch steuerlich kann noch eine ergänzende Förderung stattfinden, wenn die Berücksichtigung der Riesterbeiträge im Rahmen der Steuererklärung eine Minderung der Steuerlast „größer“ der bereits erhaltenen Förderung bedeutet. Erhält ein Alleinstehender beispielsweise 154 Euro Grundförderung, seine Sparbeiträge mindern sein zu versteuerndes Einkommen aber so, dass er dadurch 175 Euro zurück erhielte, werden über die Steuerrückerstattung noch 21 Euro rückerstattet. Riester fördert grundsätzlich also direkt und indirekt. Detailliertere Informationen können wir Ihnen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung stellen.

Das Wichtigste zur Riesterförderung auf einen Blick

Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich jeder Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Soldat, Richter und ähnliche in arbeitnehmerartiger Beschäftigung. Weiterhin Selbstständige, Erwerbslose, Privatiers,etc., sofern diese Ehegatten aus der vorgenannten, förderberechtigten Gruppe haben. Ab welchem Mindestalter? Mit Blick auf § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz kann eine Förderung erst ab vollendetem 15. Lebensjahr erfolgen.

Bis zu welchem Jahreseinkommen?

Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen, pro direkt förderfähigem Bürger können jährlich jedoch max. 2.100 Euro inkl. Förderbetrag steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Sparprodukte werden gefördert?

Rentenversicherung, Bausparvertrag, Fondssparplan,... - es muss eine Riesterzertifizierung vorliegen

Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?

154 Euro pro Förderberechtigtem + ggf. Kinderzulagen

(185 Euro pro Kind geb. vor 2008 bzw. 300 Euro bei Kindern geb. nach 2008), Förderberechtigte bis 25 erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro Berufsstarterbonus

Wie wird die Förderung beantragt?

Über die Anlage AL im Rahmen der Einkommenssteuererklärung in Verbindung mit dem Dauerzulagenantrag

Wie findet die Förderung statt?

Durch Überweisung der Jahresförderung direkt in den Sparvertrag

Gibt es einen Mindestsparzeitraum?

Grundsätzlich muss ein Vertrag bis zum 62. Lebensjahr laufen

Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?

Weder die lebenslange Rente, noch die mögliche Teilkapitalabfindung (30 % des Vertragsguthabens) sind zweckgebunden, lediglich bei Überführung in eine Wohnriesterlösung muss Wohneigentum damit abgezahlt werden.

Rürupförderung – mächtiger Steuervorteil fürs Alter

Die „Rürup-Rente“ (Basisrente) ist ein rein steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, dessen Zweck ausschließlich die lebenslange Verrentung im Alter ist. Der Staat unterstützt Ihre Sparbemühungen hier nachträglich, indem er Ihnen steuerliche Absetzmöglichkeiten in bisher unbekannter Höhe schuf. Über die kommenden Jahre steigt der hier als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag auf ganze 22.766 Euro für Alleinstehende bzw. 45.532 Euro für gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete an. Die Beiträge, die Sie bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, fließen in diese Höchstgrenze allerdings mit ein. Dennoch bleibt: Mehr staatliche Unterstützung beim Alterssparen gibt es nicht! Detailliertere Informationen können wir Ihnen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung stellen.

 

Das Wichtigste zur Rürupförderung auf einen Blick 

Wer ist förderberechtigt?

Jeder Einkommenssteuerpflichtige

Ab welchem Mindestalter?

Mit Blick auf § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz kann eine Förderung erst ab vollendetem 15. Lebensjahr erfolgen.

Bis zu welchem Jahreseinkommen?

Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen, pro direkt förderfähigem Bürger können jährlich jedoch max. 23.362 Euro (Alleinstehende) bzw. 46.724 Euro (Verheiratete) steuerlich geltend gemacht werden (ab 2025 in voller Höhe).

Welche Sparprodukte werden gefördert?

Rentenversicherung, Fondssparplan

Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?

Entsprechend der individuellen steuerlichen Situation und des individuellen Sparaufkommens

Wie wird die Förderung beantragt?

Über die Anlage AL im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.

Wie findet die Förderung statt?

Durch Minderung der Steuerlast bzw. Rückerstattung im Rahmen des Steuerbescheids

Gibt es einen Mindestsparzeitraum?

Grundsätzlich muss ein Vertrag bis zum 62. Lebensjahr laufen

Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?

Die lebenslange Rente ist nicht zweckgebunde

 

Betriebliche Altersvorsorge – „Echtzeitförderung“ durch Gehaltsumwandlung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge findet die Förderung quasi über Ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung statt. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttoeinkommens in eine Direktversicherung oder einen der anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt wird. Bis zu einer alljährlich neu festgelegten Grenze (in 2017 254 Euro mtl.) müssen auf diesen Sparbeitrag weder Sozialabgaben, noch Steuern gezahlt werden. Dadurch fällt – je nach persönlicher Situation (Steuerklasse, Pflegebeitrag, etc.) – die tatsächliche Nettobelastung im Schnitt etwa 50 % niedriger aus. Sie sparen also beispielsweise 200 Euro vom Brutto, beim Netto gehen aber nur 100 Euro weg. Da alle Details zur betrieblichen Altersvorsorge den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen würden, stellen wir Ihnen detailliertere Informationen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung. Dort gehen wir auf weitere Besonderheiten ein.

Das Wichtigste zur betrieblichen Altersvorsorge auf einen Blick

Wer ist förderberechtigt?

Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Ab welchem Mindestalter?

Mit Blick auf § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz kann eine Förderung erst ab vollendetem 15. Lebensjahr erfolgen. Ohne reguläre Steuer- und Sozialabgabenlast kann der Effekt der Entgeltumwandlung verpuffen.

Bis zu welchem Jahreseinkommen?

Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen. Allerdings ist Sozialabgaben- und Steuerfreiheit nur bis zu einem jährlichen Maximalbeitrag gegeben (in 2017 3.048 Euro pro Jahr). Weitere 1.800 Euro können sozialabgabenpflichtig aber nur pauschalversteuert eingezahlt werden.

Welche Sparprodukte werden gefördert?

Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage

Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?

Entsprechend der individuellen Situation und des individuellen Sparaufkommens

Wie wird die Förderung beantragt?

Sie findet nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber automatisch „über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung“ statt.

Wie findet die Förderung statt?

Durch Minderung der Steuer- und Sozialabgaben

Gibt es einen Mindestsparzeitraum?

Grundsätzlich muss ein Vertrag bis zum 62. Lebensjahr laufen.

Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?

Weder die lebenslange Rente noch die mögliche Kapitalabfindung ist zweckgebunden. Förderung 50 %.

„Pflege Bahr“ – geförderte Pflegeergänzung für alle

Die Idee war und ist grundsätzlich gut: Private Pflegeergänzung an der sich der Staat finanziell beteiligt. Und es wird noch besser: Es gibt keine Gesundheitsprüfung, womit diese Absicherung jeder bekommen kann, der nicht schon bereits Pflegefall ist bzw. bei dem Demenz festgestellt wurde. Eigentlich eine gute Sache. Problematisch stufen wir die bescheidenen Mindestanforderungen an die Leistungen, die der Gesetzgeber hier gestellt hat: 600 Euro mtl. in Pflegestufe III, 30 % davon in Pflegestufe II, 20 % in Pflegestufe I und 10 % bei Demenz („Pflegestufe 0“). Kennt man die Realsituation im Pflegefall, weiß man, dass anständige Pflege ab Stufe II daheim nur schwerlich darstellbar ist. Und man weiß dann auch, dass die Kosten stationärer Pflege in Stufe II nur geringfügig unter denen der Stufe III liegen. „Pflege Bahr“ ist eine gute Sache für jeden, der gesundheitsbedingt auf normalem Weg keine Absicherung mehr bekommt. Ansonsten sollte das Hauptaugenmerk aber schon primär beim Schutz liegen, den man wirklich braucht und nicht bei den fünf Euro Förderung, finden wir. Auch stellt sich die Frage, wie sich die Beiträge in einem Tarif entwickeln werden, der überwiegend von Personen abgeschlossen wird, die anderweitig nicht versicherbar sind. Ob die 5 Euro Förderung da nicht schnell „aufgefressen“ sind?

Das Wichtigste zu „Pflege Bahr“ auf einen Blick

Wer ist förderberechtigt?

Jeder Einwohner Deutschlands, der noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (sozial oder privat) bezogen hat.

Ab welchem Mindestalter?

Man muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bis zu welchem Jahreseinkommen?

Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen. Es müssen vom Versicherungsnehmer aber mind. zehn Euro pro Monat selbst getragen werden.

Welche Produkte werden gefördert?

Pflegetagegeldtarife, die für die Anforderungen von „Pflege Bahr“ konzipiert wurden.

Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?

Die Förderung beträgt 60 Euro pro Jahr.

Wie wird die Förderung beantragt?

In der Regel beantragt der gewählte Versicherer die Förderung für den Kunden und verrechnet diese automatisch mit dem eigentlichen Beitrag.

Wie findet die Förderung statt?

Durch Minderung des zu zahlenden Tarifbeitrags.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Grundsätzlich werden Tarife der privaten Krankenversicherung – hierunter fällt auch ein Pflegetagegeld – ohne festes Endalter abgeschlossen. Verträge laufen also bis zum Tod des Kunden bzw. zu dessen Kündigung.

FÖRDERUNG 5 Euro pro Monat

Immobilieneigentum schaffen – zinsgünstige Darlehen für Ihr Eigenheim

Auch beim Erwerb einer Immobilie unterstützt Sie der Staat. Die auf den Seiten zuvor vorgestellte Wohnungsbauprämie, wie auch die Riesterförderung, kann hier hilfreich sein. Problematisch dabei: Die Wohnungsbauprämie ist gemessen am Gesamtprojekt Eigenheim nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wohnriester ist an eine ganze Reihe von Auflagen geknüpft, die zu Problemen führen können. Wir möchten daher gleich auf die sinnvolleren Förderwege eingehen, die Sie beim Haus- oder Wohnungskauf tatsächlich weiter bringen.

KFW-Darlehen

Die staatliche KfW-Bank fördert Hausbau und -modernisierung, Eigentumserwerb und Energiespar-Investitionen mit zinsgünstigen Krediten, teils auch mit Zuschüssen. Das „KfW Wohneigentumsprogramm“ gilt für neue wie gebrauchte Häuser – Hauptsache, Sie ziehen selbst ein. Den Antrag müssen Sie für neue Häuser vor Baubeginn und für ältere spätestens direkt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen. Der KfW-Kredit beträgt höchstens 50.000 Euro und bis zu 100 Prozent der „förderfähigen Kosten“. Hierzu zählen bei Neubauten die Kosten für das Grundstück (wenn die Parzelle vor höchstens einem halben Jahr erworben wurde), für den Bau und für die Außenanlagen. Bei bereits bestehenden Häusern fließen neben dem Kaufpreis die Nebenkosten sowie Auslagen für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau ein. Hierfür gibt die KfW zinsgünstige Kredite, die bis zu fünf Jahre tilgungsfrei sind und bis zu 35 Jahre laufen. Der Zins wird je nach Wunsch des Kunden für fünf bis zehn Jahre festgeschrieben. Darüber hinaus unterstützt die KfW-Bank Immobilienbesitzer und Bauherren beim Energiesparen. Das Grundprinzip: Je mehr sich eine (sanierte) Immobilie dem Neubaustandard annähert (Effizienzhaus 100) oder ihn unterbietet, desto kräftiger fällt die Förderung aus.

Förderprogramme der Länder

Nicht nur die Bundesrepublik verfügt über eine Förderbank, auch in den Bundesländern gibt es Pendants zur KfW-Bank, die Hauskäufer mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen unter die Arme greifen. Beispielsweise bietet die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Baukredite, die sich nicht nach den Kosten, sondern nach der Familiengröße und dem Jahreseinkommen richten. Die Bedingungen sind aber überall verschieden und ändern sich gelegentlich. Zudem sind verschiedene Ministerien – oft auch mehrere zugleich – für die Förderung zuständig.

BAFA-Förderung

Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen – Hausbesitzer, die in erneuerbare Energien investieren, erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse und Bonuszahlungen.

Was kommt für Sie in Frage?

Eine gute Orientierungshilfe im Förderdschungel kann Ihnen die Internetseite www.baufoerderer.de bieten.

 

Bildquellenangabe: Thorben Wengert  / pixelio.de

 

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