Gewässerschadenhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht

VORSICHT VOR DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG

Sie haften als Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen nach nach §22 WHG wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer, ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (die sogenannte Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein.

Um sich gegen die möglichen enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt dich für jeden Besitzer solcher Tanks und Anlagen eine entsprechende Gewässerschadenhaftpflicht.

 

Ihre Vorteile bei Flemming Versicherungen:

• über 15-jährige Erfahrung als Versicherungsmakler

• wir prüfen kostenfrei bestehende Versicherung und optimieren diese

• professionelle Schadensbegleitung

Wir sind Makler!

Wir als Versicherungs- und Finanzmakler sind Sachverwalter und nur Ihnen verpflichtet. Wir handeln in Ihrem Auftrag und sind an keinen Versicherer oder Produktpartner gebunden. Neben einer Risikoanalyse zum individuellen Bedarf werten wir nach objektiven Kriterien die Angebote des Marktes aus und können Ihnen so eine optimale Lösung vorschlagen. Dabei beschränken wir uns nicht auf eine Versicherung, Bank oder einen Partner, sondern zeigen das Angebotsspektrum verschiedenster Gesellschaften auf.